Energie & Effizienz bei lüftungstechnischen Anlagen
- Energieeffizienzgesetz
- Energieeinsparverordnung
- Einsparpotentiale
- Wirkungsgrade
- Wärmerückgewinnung
- Erp Richtlinie
- Ökodesing Richtlinie
Energieeffizienz – viele sprechen davon wir tun es
Lange Zeit verstand man unter den Bau einer energieeffizienten Luft- und klimatechnischen Anlage das Notwendige getan zu haben, indem man eine thermische Wärmerückgewinnung einbaute. Die Ventilatoren wurden für den (theoretischen) Betriebspunkt optimiert und die Anlage mehr oder weniger ihrem Schicksal überlassen, bis auf wenige Ausnahmen kümmerte sich kaum jemand um seine lufttechnisch Anlage, selbst die notwendige und vorgeschriebene Wartung wurde vernachlässigt.
Neben den sicherheitstechnischen und hygienischen Aspekten verursachen schlecht gewartete Luft und klimatechnische Anlagen auch erhöhte Energiekosten. Somit kann festgehalten werden, dass ein erster Schritt zum energieeffizienten Betrieb einer Lüftungsanlage deren regelmäßige Inspektion und Wartung durch einen Fachmann ist.
Durch die europäische ErP Richtlinie 2009/125/EG (Energie related Products Directive), auch Ökodesing Richtlinie genannt, haben sich seit 1.1.2016 auch massive Auswirkungen auf lufttechnische Anlagen ergeben. Es wird in dieser Richtlinie nicht nur der Einbau von Wärmerückgewinnungen vorgeschrieben sondern auch der Mindestwirkungsgrad sowie die maximal erlaubten Druckdifferenzen der Einbauten und der Mindestwirkungsgrad der Ventilatoren definiert.
Bis auf wenige Ausnahmen dürfen seit 1.1.2016 Lüftungsgeräte nicht mehr in den Verkehr gebracht werden die der ErP Richtlinie nicht entsprechen.
Um den Druckverlust in lüftungstechnischen Anlagenteilen (Wärmetauscher, Filter, Kanalsystem etc.) zur reduzieren können einerseits konstruktive Maßnahmen (strömungstechnische Optimierungen) getroffen werden aber im Wesentlichen ist eine Reduktion der Druckverluste mit einer Reduktion der Luftgeschwindigkeit im jeweiligen Anlagenteil zu erreichen. Bei einer projektierten Luftmenge kann die Geschwindigkeit nur über die Vergrößerung des Gerätequerschnittes verringert werden. Dies ist umso bedeutender da bei einer Reduktion der Geschwindigkeit der Druckverlust mit dem Quadrat der Luftgeschwindigkeit abnimmt.
Luftgeschwindigkeit/2 – Druckverlust/2² = Druckverlust/4!!!
Für den Energieverbrauch bedeutet dies sogar Luftgeschwindigkeit/2 – Stromverbrauch Ventilator/8!
Um bei einer Lüftungsanlage feststellen zu können ob sinnvolle Maßnahmen zur Energieeinsparung möglich sind ist zuerst die gesamte Anlagen mit all ihren Parametern zu evaluieren. Darauf aufbauend können anlagentechnische Maßnahmen entwickelt werden, die Kosten erhoben werden und unter Berücksichtigung der jeweiligen Energiekosten des Anlagenbetreibers die Amortisationszeiten berechnet werden.
Unsere reiche Erfahrung in Sachen Lüftungstechnik garantiert unseren Kunden, dass sie Energie einsparen. Wir theoretisieren nicht nur wir setzen auch um!
Natürlich kann eine Förderung ein Motivationsschub sein endlich zu handeln, aber auch ohne einer Förderung muss sich ein effektiver Mehrwert für den Anlagenbetreiber ergeben.
Beim Bau von neuen Lüftungsanlagen sind die ErP Richtlinien unzweifelhaft einzuhalten, diese werden ab 2018 sogar verschärft durch höhere Mindestwirkungsgrade, niedrigere zulässige Druckverlust usw.
Bei bestehenden Anlagen ergibt sich jedoch immer öfters die Schwierigkeit, dass ein Anlagentausch nur mit massiven baulichen Änderungen bewerkstelligbar ist. Durch die ErP Richtlinie haben sich die Lüftungsgeräte, auf Grund der vor angeführten Überlegungen, erheblich vergrößert. Das alte Lüftungsgerät kann somit nicht einfach nur getauscht werden.
Das bedeutet allerdings auch nicht, dass ältere Anlagen ganz auf neue, energieeffizientere Technologie verzichten müssen.
So konnte zum Beispiel alleine durch den Tausch der Ventilatoreinheit und durch eine Regelung des Ventilators eine erhebliche Energieeinsparung erzielt werden. Und das schon nach kurzen Amortisationszeiten trotz der aktuellen niedrigen Strompreise für Großindustriekunden.
Natürlich ist die Erhebung des Anlagenbestandes nicht kostenlos, sie zahlt sich aber aus.
Wir beraten sie gerne.
Anwendungsfälle bei denen sich besonders kurze Amortisationszeiten ergeben:
- Industrie, Gewerbe, Gesundheit
- Lüftungsanlagen mit langen Betriebszeiten
- ungeregelte Ventilatoren
- ältere Lüftungsanlagen mit älterer oder keiner Wärmerückgewinnung
- falsch eingestellte Anlagen
- Anlagen ohne laufende fachmännische Wartung
- Hinterfragen von Prozessen
Hier sind kurze Amortisationszeiten je nach Einsatz und Rahmenbedingungen unter 2 Jahren möglich!
Energieeinsparungen sind nicht nur in Euro zu betrachten sie sind auch ein Beitrag zum aktiven Umweltschutz!
_______________